RSV – Respiratorisches Synzytialvirus – ist ein weltweit verbreiteter Erreger akuter Atemwegserkrankungen und eine der Hauptursachen schwerer Atemwegserkrankungen bei Säuglingen, Frühgeborenen und Kleinkindern.
RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland.
Die Infektionswellen verlaufen überwiegend saisonal in den Herbst- und Wintermonaten, etwa von Oktober bis März. 50-70 % der Säuglinge infizieren sich im ersten Lebensjahr mit RSV.
Empfehlungen der STIKO zum RSV-Schutz für Neugeborene
Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt, dass alle Neugeborenen vor ihrer ersten Wintersaison einen RSV-Schutz erhalten sollen.
Welche Schutzmöglichkeiten gibt es?
Derzeit gibt es grundsätzlich zwei zugelassene Optionen:
- Gabe monoklonaler Antikörper per Injektion (Medikamentenname: Beyfortus) direkt an das Neugeborene, was einer sogenannten „passiven Immunisierung“ entspricht.
- Impfung der werdenden Mutter noch während der Schwangerschaft (Medikamentenname: Abrysvo). Die von der Mutter produzierten Antikörper werden über die Plazenta an das Kind weitergegeben und schützen es bereits ab dem ersten Tag der Geburt.
Zulassungsstatus und Empfehlungen der STIKO
Beide Medikamente sind zugelassen. Aktuell empfiehlt die STIKO die Gabe von Beyfortus an Säuglinge, da die Datenlage hierzu bereits von der STIKO geprüft und abgeschlossen wurde. Eine Prüfung zur offiziellen Impfempfehlung für das etwas jüngere Medikament Abrysvo, das zur Impfung der Mütter eingesetzt wird, läuft derzeit noch.
Situation in anderen Ländern
In Ländern wie England und den USA werden bereits beide Medikamente als gleichwertig empfohlen und eingesetzt.
Kostenübernahme und Privatrezept
Die Kostenübernahme bzw. Erstattung beider Medikamente ist derzeit noch ungeklärt. Patienten müssen dies im Rahmen der Kostenerstattung eigenständig bei ihren Krankenkassen prüfen. Eine Verordnung kann aktuell nur auf Privatrezept erfolgen.
Kosten der Medikamente
- Beyfortus (für das Neugeborene): ca. 490 Euro
- Abrysvo (für die mütterliche Impfung): ca. 250 Euro
Empfehlungen zur mütterlichen Impfung
Die sächsische Impfkommission, Fachgesellschaften für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie perinatologische Fachgesellschaften empfehlen die mütterliche Impfung zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche (SSW). Die Impfung sollte mindestens zwei Wochen vor der Geburt verabreicht werden, damit ausreichend Zeit zur Bildung von Antikörpern bleibt, die über den Mutterkuchen an das Kind weitergegeben werden.
Wenn Sie mehr über die RSV-Prophylaxe erfahren möchten und wie Sie Ihr Neugeborenes am besten schützen können, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Dr. med. Jana Stindt und ihr Team beraten Sie gerne umfassend zu den neuesten Schutzmaßnahmen für werdende Mütter. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um die beste Vorsorge für Ihr Kind zu gewährleisten.