Krebsvorsorge

Krebsvorsorge

Die Krebsvorsorge kann ab dem 20. Geburtstag jährlich erfolgen und beinhaltet je nach Alter der Patientin unterschiedliche Leistungen.

Seit 2020 gibt es hierzu eine neue Richtlinie. Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Abstriche für Frauen ab dem 35. Lebensjahr. Sie haben nach der neuen Richtlinie bei unauffälligem Befund nur noch alle 3 Jahre einen Anspruch auf einen Abstrich. Dieser besteht dann aus dem konventionellen Abstrich (wie bis 2020) und zusätzlich aus einem HPV-Abstrich.

Hier eine kurze Erläuterung:

  • Konventioneller Abstrich = Zellabstrich auf einem Objektträger. Das Material wird nicht aufbereitet und kann von Schleimhaut, Blut etc. überlagert werden.
  • HPV = Testung auf gebärmutterhalskrebsverursachende humane Papillomaviren. Gerade bei jüngeren, sexuell aktiven Frauen oder wenn es einen neuen Partner im Leben gibt, kann diese Untersuchung sehr sinnvoll sein, da die Viren durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Kondome können davor auch nicht gänzlich schützen. Eine Ansteckung kann in jedem Lebensalter erfolgen und macht keine Beschwerden.

Bei auffälligen Abstrichen erfolgen die Kontrollen selbstverständlich weiterhin häufiger; je nach Befund. In den Jahren zwischen den Abstrichen  – den sogenannten Intervalljahren – erfolgt eine körperliche Untersuchung ohne Abstrich.

In den Intervalljahren haben Sie natürlich auch die Möglichkeit auf einen konventionellen Abstrich, eine Dünnschichtzytologie und/oder eine HPV Testung – dies wären dann Selbstzahler-Leistungen.

  • Dünnschichtzytologie = Zellabstrich in einer Flüssigkeit. Das Material wird aufbereitet und ist dadurch klarer und deutlicher zu beurteilen. Die Aussagekraft ist höher als bei einem konventionellen Abstrich*.

* Quelle: Zytologisches Labor Jever